DATENSCHUTZ - Packen Sie es an!

Wussten Sie, dass jedes Unternehmen, jede Organisation, die in der EU ansässig ist, die DSGVO umsetzen muss und ihre Prozesse entsprechend anpassen und dokumentieren muss? 

Die DSGVO betrifft also nicht nur die „Großen“ sondern jeden Verein, Betrieb, jede Arztpraxis, die personenbezogene Daten verarbeitet.

Was sind personenbezogene Daten?

Es fängt bei den sogenannten Stammdaten an: Vorname, Name, Adresse.  Hinzu kommen persönliche Daten, wie die Bankdaten, Fotos, Zeugnisse, Schulnoten.  Sobald diese Daten verarbeitet werden, gilt die DSGVO.

Was genau ist mit „Verarbeitung“ gemeint?

Dieser Begriff umfasst eine Vielzahl an Tätigkeiten wie zum Beispiel die Ablage in einem Aktenordner, die Lohnabrechnung bis hin zur aufwendigen Marktforschungsanalyse.

Wer ist verantwortlich für den Datenschutz?

Der „Verantwortliche“, also der Geschäftsführer oder der Vorstand trägt die Verantwortung für die korrekte Einhaltung der Datenschutzvorschriften.  Hierbei kann er sich die Unterstützung holen eines Datenschutzbeauftragten.  In bestimmten Fällen ist dieses sogar zwingend vorgeschrieben.  Dieser berät ihn und überprüft die Konformität zur DSGVO.

Was passiert, wenn der Datenschutz nicht eingehalten wird?

Es drohen Bußgelder.  Seit Inkrafttreten der DSGVO ist die Höhe dieser Bußgelder erhöht worden.  Die Datenschutzkonferenz hat einen „Bußgeldrechner“ veröffentlicht.

FAZIT:

Jede Organisation, die z. B. eine Lohnabrechnung durchführt, oder eine Mitgliederdatenbank führt, ist zum Datenschutz verpflichtet. Je nach Sensibilität der verarbeiteten Daten und je nach Branche können die zu ergreifenden Maßnahmen natürlich unterschiedlich ausfallen.